03.01.2024

Gutachten: Finanzhilfen aus Steuermitteln für kommunale Kliniken sind rechtswidrig

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Unter der Überschrift "Finanzhilfen für Saar-Kliniken illegal?" berichtet SZ-Redakteur Martin Lindemann heute in der Saarbrücker Zeitung, dass viele Kommunen, Kreise und das Land gleichen die Defizite ihrer eigenen Krankenhäuser ausgleichen. Das verstoße allerdings, einem Gutachten zufolge, gegen geltendes Recht: "Auch im Saarland werden Defizite kommunaler Kliniken mit Steuermitteln ausgeglichen. Das Land zahlt die Defizite fürs Uniklinikum, die Stadt Saarbrücken fürs städtische Winterberg-Klinikum und der Saarpfalz-Kreis fürs Kreiskrankenhaus St. Ingbert, der Kreis-Merzig-Wadern stützt das insolvente Krankenhaus Merzig."

 

Seit Ende November liegt das Gutachten vor, das der Bundesverband Deutscher Privatkliniken, der Deutsche Evangelische Krankenhausverband, das Deutsche Rote Kreuz, das bundesweit 49 Kliniken betreibt, und der Katholische Krankenhausverband Deutschland in Auftrag gegeben haben. Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam kommt in ihrem Gutachten zu dem Schluss, dass der Ausgleich der Defizite nur für kommunale und staatliche Krankenhäuser gegen das gesetzliche und verfassungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung der Krankenhäuser verstößt. „Er ist deshalb rechts- und verfassungswidrig“, schreibt die Professorin.

"Neben den Defiziten des Winterberg-Klinikums hätte demnach die Stadt Saarbrücken auch Verluste des Caritas-Klinikums auszugleichen", folgert Lindemann in seinem Kommentar. 

 

cts-Geschäftsführer Alexander Funk nimmt Stellung zu dem Gutachten:

„Immer mehr Krankenhäuser in Deutschland befinden sich in einer dramatischen finanziellen Situation. Verantwortlich dafür sind die nicht ausgeglichenen inflationsbedingten Preissteigerungen und die unzureichende Finanzierung der Investitionskosten. In dieser Lage greifen viele Städte und Landkreise in den Steuertopf und gleichen ihren Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft die Defizite aus Steuermitteln aus. Dies stellt in unseren Augen momentan eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar.

Unser Ziel als Verantwortliche des CaritasKlinikums Saarbrücken ist die professionelle und hochwertige Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt Saarbrücken, im Regionalverband und auch darüber hinaus. Unbedingte Grundlage dafür, diese nicht nur für die Stadt Saarbrücken zentrale Aufgabe erfüllen zu können, ist eine auskömmliche und gerechte Finanzierung, unabhängig von der Trägerschaft. 

Wir als freigemeinnütziger Träger begrüßen daher das Gutachten von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf und fordern entsprechend eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung der Betriebs- und Investitionsfinanzierung durch die Krankenkassen und die Bundesländer. Subventionen dürfen kein regelhaftes Finanzierungsinstrument werden!“

 

Hier finden Sie den gesamten Artikel:

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland-brisantes-gutachten-bringt-mehrere-kliniken-in-bedraengnis_aid-104370719 

Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts) Rhönweg 6, D-66113 Saarbrücken