Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen im Hospiz- und Palliativgesetz werden das St. Jakobus Hospiz und die cts-SeniorenHäuser ihre Kooperation weiter ausbauen und intensivieren. Im Rahmen des Saarbrücker Hospizgesprächs am 25. Febraur haben Stephan Manstein, Direktor Geschäftsbereich Altenhilfe und Hospiz der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken und Paul Herrlein, Geschäftsführer St. Jakobus Hospiz gGmbH, einen Kentsprechenden ooperationsvertrag unterzeichnet.
Die St. Jakobus Hospiz gGmbH als Beteiligungsgesellschaft der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts) arbeitet bereits seit Jahren eng mit den cts Seniorenhäusern in ihrem Einzugsgebiet zusammen. Diese positive Zusammenarbeit erfährt nun durch den Abschluss eines Kooperationsvertrages die entsprechende Würdigung und sorgt für eine organisierte Vernetzung und Verstetigung der Angebote vor Ort. Der Vertrag bedeutet einen wichtigen Schritt in der umfassenden und ganzheitlichen Versorgung von Menschen am Lebensende mit einem besonderen Fokus auf die Bewohner und Bewohnerinnen in Alten- und Pflegeeinrichtungen.
„Als regionales Kontakt- und Kompetenzzentrum für ambulante Hospiz- und Palliativversorgung sind wir Ansprechpartner für alle Themen und Fragen zu schwerer Krankheit, Sterben, Tod und Trauer, ob zu Hause, im Krankenhaus oder in Alten- und Pflegeheimen. Wir möchten mit dieser Kooperationsvereinbarung die bereits bestehende gute Zusammenarbeit sichern und zur beidseitigen Zufriedenheit weiterentwickeln,“ so Paul Herrlein, Geschäftsführer St. Jakobus Hospiz gGmbH.
Die cts Seniorenhäuser halten seit Jahren ein eigenes Konzept zur Betreuung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Bewohner in ihren Einrichtungen vor und kooperierten zur Unterstützung und fachlichen Begleitung in der Palliativversorgung bereits in der Vergangenheit mit der St. Jakobus Hospiz gGmbH. So können die cts Seniorenhäuser auf die umfassenden Leistungen des ambulanten Hospizdienstes zum Beispiel auch im Rahmen ehrenamtlicher Begleitung - aber auch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) mit palliativpflegerischen Kräften zugreifen. Diese Zusammenarbeit wird nun in der Kooperationsvereinbarung vertraglich geregelt und soll so auch den gesetzlichen Vorgaben des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG), des Sozialgesetzbuches SGB XI sowie des SGB V entsprechen.
„Das Thema Palliative Care hat in den Seniorenhäusern der cts grundsätzlich eine herausgehobene Bedeutung – die Betreuung unserer Bewohner in der letzten Lebensphase wird durch diese Kooperation noch weiter verbessert. Die Kompetenzen der Mitarbeiter des Sankt Jakobus Hospizes ergänzen die Kompetenzen, die in unseren Häusern bereits vorhanden sind, optimal, so dass die Bewohner und ihre Angehörigen in dieser Phase besonders gut betreut sind. Durch die Kooperation der cts Seniorenhäuser im Regionalverband und im Saarpfalz-Kreis mit dem Sankt Jakobus Hospiz rücken ambulante und stationäre Betreuung zusammen,“ erläutert Stephan Manstein, Direktor Geschäftsbereich Altenhilfe und Hospiz cts Trägergesellschaft mbH.
Zum Hintergrund:
Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) enthält vielfältige Maßnahmen, die die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung fördern. Palliativversorgung soll die Folgen einer Erkrankung lindern (Palliation), wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Sie kann zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz erbracht werden. Das HPG gilt seit dem 8.Dezember 2015.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Flyer_Poster_etc/Hospiz-_und_Palliativgesetz.pdf
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