23.11.2022

cts-Geschäftsführung begrüßt Reform der Grundordnung des Kirchlichen Dienstes

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Die Geschäftsführung der Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken (cts) begrüßt die Reform der Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die die Deutsche Bischofskonferenz gestern beschlossen hat.
„Der cts-Verbund hat sich bereits im März dieses Jahres der Selbstverpflichtung des Bistums Trier angeschlossen, die besagt hat, dass beispielsweise das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat im Bistum Trier keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für kirchliche Mitarbeitende hat“, sagten die cts-Geschäftsführer Alexander Funk und Heinz Palzer.


Bischof Dr. Stephan Ackermann und Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg hatten in einem Brief an die Mitarbeitenden des Bistums Mitte Februar mitgeteilt, die Anwendung der entsprechenden Regeln der kirchlichen Grundordnung in Rücksprache und Übereinstimmung mit dem Bischof auszusetzen, und alle anderen kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum Trier ermutigt, ähnliche Selbstverpflichtungen einzugehen, bis eine neue Grundordnung in Kraft tritt.


„Das ist nun der Fall – und durch die gestern beschlossene Reform herrscht nun eine grundlegende Klarheit in diesen Fragen“, erklärte Funk. „Wir schließen uns ausdrücklich der Position an, dass die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder die zivile Wiederheirat nach Scheidung keine arbeitsrechtlichen Sanktionen zur Folge haben dürfen. Unsere Mitarbeitenden sollen die Gewissheit haben, dass ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und Ihrem privaten Beziehungsstatus abhängt.“

Caritas Trägergesellschaft Saarbrücken mbH (cts) Rhönweg 6, D-66113 Saarbrücken